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Es war DAS Fernsehexperiment! ORF, ARD und SFR strahlten zeitgleich den Film „Terror – Ihr Urteil“ aus und luden die Zuschauer ein, ihr Urteil via Televoting zu fällen. Mehr als 30 Piaristenschülerinnen und hatten dies schon drei Tage zuvor im Rahmen einer exklusiven Veranstaltung getan.

Auf Initiative der Altpiaristner sollte ein einmaliges Medienexperiment juristisch-fachlich aufbereitet und diskutiert werden. Prof. Petra Grossmaier hatte die Einladung der Generation Community angenommen: Im Rahmen des Psychologie/Philosophie Unterrichts für die 7. Klassen sollte im Vorfeld ein juristischer Einführungsvortrag samt Diskussion abgehalten und am Abend kostenlos die Filmvorführung im Village Cinema besucht werden.

Schuldig oder nicht schuldig? Der mehrfach ausgezeichnete Schriftsteller und Jurist Ferdinand von Schirach entwirft in TERROR – IHR URTEIL ein Gedankenexperiment als erschreckend aktuelles Gerichtsdrama. Darf man 164 Menschen töten, um 70.000 zu retten? Das Gericht steht vor einer schweren Entscheidung. Durfte der Kampfpilot Lars Koch eine Passagiermaschine abschießen, um zu verhindern, dass ein Terrorist das Flugzeug in ein vollbesetztes Fußballstadion stürzen lässt? Weil es keinen Befehl gab und er sich eigenmächtig über geltendes Recht hinwegsetzte, muss sich der 31-Jährige jetzt verantworten. Für den Familienvater ist klar, dass er als Soldat im Kampf gegen den Terrorismus nicht anders handeln konnte.
Doch ist Lars Koch ein Held oder ein Mörder?
Darüber verhandelt das Schwurgericht …
Schwer bepackt kam Wolfgang Zorn Freitagmittag in das BG 8. In seinem Gepäck eine „modische“ Überraschung: drei Talare. Die Schüler wurden in zwei Gruppen – Staatsanwälte und Verteidiger – geteilt und ein Richter bestellt.
Nach einer kurzen Einführung in strafrechtliches Denken wurde anhand des eigens erstellten Skriptums „Strafrechtliches Fallprüfungsschema für Vorsatzdelikte“ der Fall erörtert. Unter dem Vorsitz von Richter Philipp Kalss versuchten „Staatsanwalt“ Max Fuchslueger und sein Lager die Schuldelemente herauszuarbeiten, während die Verteidiger um Philipp Körner alle Register im Sinne ihres „Mandanten“ zogen.

Sechs Stunden später harrte man im ausverkauften Kinosaal der Dinge. Die angehenden Laienrichter wurden ermahnt, dass sie nach dem Film ihr Urteil sprechen müssten und dann begann die Verhandlung: Schuldig oder nicht schuldig?
Das Rascheln der Popcorntüten verstummte fast schlagartig. „So eine Aufmerksamkeit und Stille habe ich noch nie erlebt“ meinte Prof. Grossmaier nach dem Film. Die Besucher mussten zur Urteilsverkündung aus dem Saal, konnten diskutieren und sollten sich dann, mit einem entsprechenden Schild, auf der „Schuldig“- oder „Nicht schuldig“-Seite wieder in den Saal begeben. So wie das ORF-Publikum drei Tage später stimmte auch die Mehrheit der Kinobesucher für „nicht schuldig“.

Für die Schüler gingen nach dem Film die Diskussionen noch weiter. Und Frau Prof. Grossmaier behandelte das Thema auch in der darauf folgenden Unterrichtsstunde. Sie fällte auch ein Urteil über diese Altpiaristner-Aktion: „Es war einfach großartig. So etwas Tolles, an dem ich nichts auszusetzen habe, habe ich noch nie erlebt. Und ich habe oft etwas kritisch anzumerken….“   HD
Ein Schülervater schickte uns nach dem Event folgende Mail:
Lieber Wolfgang,
zunächst vielen Dank für dein Engagement, das unseren Kindern ermöglicht hat, den Film „Terror – Ihr Urteil“ gemeinsam zu sehen. Vor allem aber herzlichen Dank für die Zeit, die du investiert hast, die Kinder auf diesen Film vorzubereiten. … war total begeistert von deiner juristischen Einführung und mein Eindruck war, dass das bei allen Kindern der Fall war. So sollte Unterricht funktionieren. Wir haben am Wochenende noch sehr viel und intensiv über dieses Thema diskutiert und ich bin schon sehr gespannt auf den Film heute Abend.
Liebe Grüße und bis bald
d strafrecht 15 kli strafrecht 22 klf strafrecht 18 kl